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   BAG, 28.06.1961 - 4 AZR 124/60   

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https://dejure.org/1961,2134
BAG, 28.06.1961 - 4 AZR 124/60 (https://dejure.org/1961,2134)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1961 - 4 AZR 124/60 (https://dejure.org/1961,2134)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1961 - 4 AZR 124/60 (https://dejure.org/1961,2134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsprüfer - Vergütungsgruppen der TO A - Steuerliche Betriebsprüfung - Angestellte der Steuerverwaltung

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

    Zwar sind die Gerichte befugt, die von den Beteiligten gestellten Anträge auszulegen Eine solche Auslegung darf sich jedoch nicht völlig vom Wortlaut und Sinn der Anträge sowie tfom erklärten Willen des Antragstellers entfernen Das gilt auch für das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren, ln dem eine großzügigere Auslegung der Anträge als im Urteilsverfahren geboten ist (BAG 11, 164 [16 6 ] ss AP Nr, 2 zu § $6 BetrVG Entlohnung, BAG 15, 255 [256] = AP Nr. 6 zu § 5 BetrVG) Insbesondere ist es den Gerichten bei der Auslegung der Anträge nicht gestattet, von ihrer eigenen Rechtsauffassung ausgehend zu unterstellen, die Beteiligten könnten mit ihren Anträgen nur erstrebt haoen, das zu erreichen, was aufgrund jener Rechtsauffassung zu erreichen rechtlich möglich sei Die Auslegung der Anträge muß sich vielmehr, von deren Wortlaut ausgehend, vor allem mit ihrer Begründung und mit der Lage befassen, die für die Beteiligten, als sie ihre Anträge stellten, vorlag.
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 366/65

    Finanzamtsangestellter - Mitarbeiter - Selbständige Leistungen - Teilstück der

    Im angefochtenen Urteil sind die Grundlagen für die vorgenommene Schätzung eingehend dargelegt» Entgegen der Ansicht der Revision ist somit ein Verstoß des angefochtenen Urteils gegen diese Vorschrift ebenfalls nicht erkennbar» 3» In materiell-rechtlicher Hinsicht prüft das Landesarbeitsgericht lediglich das Vorliegen der Tätigkeitsmerkmale der Gruppe VI b BAT Fallgruppe 11» Dagegen, daß es sich auf diese Prüfung'beschränkt, bestehen keine rechtlichen Bedenken» Seit dem Tarifvertrag vom 15» Januar i960 sind für die Angestellten in den Steuerverwaltungen der Länder .Sonder gruppen geschaffen worden (vgl» BAG 11, 164 AP Nr» 78 zu § 3 'TO.A, BAG 12, 2o8 « AP Nr» 84 äaO, BAG 13-, l9o « AP Nr» 89 aaO, BAG 13, 199 AP Nr» 9o aaO, BAG 15, 5o - AP Nr» 1o4 aaO und BAG 15, 163 = AP Nr» lo5 aaO)» Der Kläger war in der Finanzverwaltung des Landes angestellt» Er war auch Mitarbeiter» Nach der Bemerkung Nr. 3 zu allen Vergütungsgruppen kommt des halb für ihn nur die Fallgruppe 11 in Betracht» Von Bedeutung für die Entscheidung des Prozesses ist somit die Prüfung, ob der Kläger selbständige Leistungen erbracht hat, und zwar in einem Umfange von mindestens 3o $« Zu dem Begriff der selbständigen Leistungen hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls wiederholt Stellung genommen (vgl» BAG 5, 27 - AP Nr. 9 zu § 1 TO»A sowie AP Nr» 7, 9, 88 und 9o zu § 3 TO.A).
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